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Die Finanz-Rundschau

Gegründet 1918 als Deutsches Steuerblatt, fortgeführt 1945 als Finanz-Rundschau. Damit gehört die Finanz-Rundschau unter den reinen Steuerzeitschriften zu den ältesten und führenden Blättern.

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News

 

Flugbegleiterin kann Kosten für spätere Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung (hier: zur Pilotin) uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie für die Ausbildung zur Flugbegleiterin lediglich betriebsinterne Schulungen bei einer Fluggesellschaft absolviert hat. Der Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist insoweit nicht erforderlich.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.01.2012 16:02)

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Kirchhof, EStG, 10. Auflage 2011