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Bundesfinanzministerium will schärfer gegen "Steueroasen" vorgehen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.01.2009 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung veröffentlicht. Danach soll bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die die OECD-Grundsätze zur Transparenz und zum Auskunftsaustausch nicht gewährleisten ("Steuer-Oasen"), unter anderem der Betriebs- und Werbungskostenabzug versagt oder von der Einhaltung bestimmter Nachweispflichten abhängig gemacht werden können.

Mehr Druck auf "Steuer-Oasen" ausüben
Die Neuregelung sieht steuerliche Nachteile für Personen oder Personenvereinigungen vor, die Geschäfte in Staaten tätigen, die bislang einen Auskunftsaustausch im Sinn des OECD-Musterabkommens verweigern und damit Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher erheblich erschweren. Gleichzeitig sollen die Nachweis- und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen mit Kapitalanlagen im Ausland verschärft und erweiterte Prüfungsrechte der Finanzbehörden eingeführt werden.

Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats festlegen kann, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht oder nur unter Erfüllung erhöhter Nachweispflichten abziehbar sind, soweit die zugrunde liegenden Zahlungen zugunsten von Personen oder Personenvereinigungen mit (Wohn-)Sitz in einem Staat erfolgen, der sich nicht an die OECD-Standards hält. Gleiches soll gelten, wenn die Zahlungen unter Nutzung von Bankkonten in einer "Steuer-Oase" erfolgen. Außerdem soll auch die Steuerbefreiung für Dividenden ausgesetzt werden können.

Einführung einer "schwarzen Liste"
Die Staaten oder Gebiete, die von den Maßnahmen betroffen sind, sollen in einer Rechtsverordnung benannt werden.

Der Hintergrund:
Die OECD-Grundsätze für fairen Steuerwettbewerb sehen vor, dass die für die Besteuerung relevanten Informationen auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen - und zwar auch ohne die Voraussetzung strafrechtlicher Ermittlungen. Zu den zu übermittelnden Informationen gehören etwa Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften.

Durch den Auskunftsaustausch soll sichergestellt werden, dass jeder Staat sein Steuerrecht auch tatsächlich durchsetzen kann. Außerdem sollen schädliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Der jetzt vom BMF vorgelegte Referentenentwurf soll zur internationalen Durchsetzung der OECD-Standards beitragen. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Mitte Februar mit dem Entwurf befassen.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Referentenentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.01.2009, Quelle: BMF PM vom 19.01.2009

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