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News

 

Rückforderung von Kindergeld: Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

Der Einwand, das Kindergeld sei auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto überwiesen worden, ist unbeachtlich, solange der Berechtigte nicht bestätigt, seinen Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld als erfüllt anzusehen. Maßgeblich ist dabei die in der Verwaltungsanweisung dafür vorgesehene Form.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.02.2012 12:33)

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Kirchhof, EStG, 10. Auflage 2011